Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er beinhaltet den Abschluss der Finanzbuchhaltung und stellt den Erfolg ihres Unternehmens fest. Das festgestellte Ergebnis bildet die Grundlage für die Besteuerung, für die Ermittlung erfolgsabhängiger Auszahlungen sowie für künftige Planungen und Entscheidungen. Gleichzeitig wird die mit dem Jahresabschluss abgebildete Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Banken und anderen Gläubigern als Kriterium für die Kreditvergabe herangezogen.
Wir erstellen den Jahresabschluss nach Handels- und oder nach Steuerrecht für ihr Unternehmen. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, dass alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden.
Für Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, erstellen wir gerne die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach den einkommensteuerlichen Vorschriften.
Unsere Leistungen im Überblick:
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